Auszug aus einem der Vorträge zur Thematik:
Fachtagung Haftpflicht-Kriminalität
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V.
Folgende Aufgaben bearbeite ich als Gutachter
Es besteht keine einheitliche, geschweige denn verbindliche Definition des Sachverständigenbegriffs. Auch ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ in dieser Allgemeinheit nicht als Berufsbezeichnung geschützt. Die nach § 134 a Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbare Bezeichnung beschränkt sich auf den „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“, den es indessen in der Medizin nicht gibt. Ein freier Sachverständiger kann über ein Gericht bestellt werden, aber auch von Versicherungen als auch Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Ich werde regelmäßig durch ein Sozial- u. Zivilgericht als Gutachter gemäß § 118 Abs. 1 SGG, §§ 404 ff ZPO öffentlich bestellt und vereidigt. Ich bearbeite verschiedene Arten von gutachterlichen Aufgaben, welche mit unterschiedlichen Herausforderungen zu behandeln sind. Ein Beweissicherungsgutachten wird benötigt, wenn der Hörgeräteträger meint Mängel am Hörsystem zu haben und diese Messtechnisch dokumentiert werden müssen. Folglich eine Streitigkeit zwischen Kunde und Dienstleister. Ein Wertgutachten wird benötigt, wenn durch einen Unfall das Hörsystem zerstört wurde. Versicherungsgutachten werden eingeholt von beispielsweise Haftpflichtversicherungen, Krankenkassen, VdK, MD sowie Privatversicherungen, wenn durch ein Unfall das Hörsystem zerstört wurde und der Restwert, also Zeitwert, festgehalten werden soll. Aber auch gerichtliche Tätigkeiten im Kontext der Darlegungs- und beweispflichtig zur Einschätzung über das Maß der medizinischen Notwendigkeit werden gemäß § 106 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4 SGG erbracht.
Kleinigkeiten, welche mir an dieser Tätigkeit gefallen
Meine Tätigkeit ist sehr vielseitig und abwechslungsreich. Ich leite hörbeeinträchtigte Menschen durch technische sowie psychologische Kundenbetreuung zum neuen Hören an. Je nach Interesse kann sich jeder Audiologe in eine der vielen Facetten des Berufsbilds vertiefen. Genau diese Mischung aus Technik, Kommunikationspsychologie, Rechnungswesen sowie Marketing faszinieren mich an dem innovativen Berufsbild des Audiologen.
Diese Fortbildungsmöglichkeiten habe ich absolviert
Fortbildung ist für Sachverständige Pflicht. Denn wer sich so bezeichnen will, muss über überdurchschnittliches Fachwissen verfügen und sich permanent auf dem aktuellen Stand der Technik halten. Im Laufe meiner mehr als zwanzigjährigen Berufslaufbahn als Hörgeräteakustikermeister habe ich bereits praktische Kenntnisse im Bereich der Rehabilitation für Hörgeschädigte erworben. Mein anknüpfendes Studium zum Bachelor of Science in Optometry and Audiology absolvierte ich über den dritten Bildungsweg. Das Studium der Audiologie befasst sich mit Hörstörungen, ist gleichzeitig ein Teilgebiet der Medizin, genauer ein Teilgebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO). Bei der Erforschung des Hörens stützt sich die Audiologie unter anderem auf die Methoden der Audiometrie und der Psychoakustik. Dieser Abschluss hat den Wunsch gefestigt, meine Kenntnisse im Bereich des Gesundheitswesens zu vertiefen. Mein darauf aufbauendes Masterstudium der Gesundheitsökonomie „Health Care Management“ brachte ich ebenso erfolgreich zum Abschluss. Ich bin der Meinung, dass gerade eine effiziente Produktivität bei einer Gesundheitsdienstleistung die Kundenzufriedenheit verbessert, neue Möglichkeiten der Wettbewerbsvorteile eröffnet aber auch dem Dienstleister seine Grenzen aufzeigen kann.